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Im Gegensatz zum Sondereigentum kann das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung geregelt sein, muss es aber nicht. Darum können Sondernutzungsrechte immer ein bisschen heikel werden, wenn der Wohnungseigentümer wechselt: Das Sondernutzungsrecht geht dann nämlich nicht automatisch an den neuen Besitzer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich dieses Recht als Neu-Eigentümer auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal ausdrücklich auf seinen Namen bestätigen, am besten beglaubigt in die Teilungserklärung eintragen lassen.
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