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Geldwäschegesetz: Vermeiden Sie Barzahlung bei Immobilien

In Deutschland gibt es ein Geldwäschegesetz, das neben anderen Bereichen den Immobilienmarkt betrifft. Sollten Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen, verzichten Sie auf eine Barzahlung.

Befolgen Sie nicht penibel den Gesetzestext, drohen empfindliche Strafen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum es das Geldwäschegesetz gibt.

Warum gibt es in Deutschland ein Geldwäschegesetz?

Die Bundesrepublik hat mit dem novellierten Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz eine EU-Verordnung umgesetzt. Mit dieser soll die Geldwäsche in den Mitgliedsstaaten erschwert werden. Die EU sieht insbesondere in der Barzahlung von größeren Summen die Gefahr, dass Kriminelle ihre Einnahmen „reinwaschen“. Der Immobilienbereich ist wegen der im Vergleich zu anderen Gütern sehr hohen Preise besonders anfällig dafür.

Inzwischen ist § 16a des Geldwäschegesetzes reformiert. Dieser verbietet anders als zuvor die Barzahlung von Immobilien ebenso wie die durch Kryptowährung, Gold, Platin und Edelsteinen komplett.

So waschen Kriminelle ihre Einnahmen rein

Kriminelle generieren über Drogenhandel, Prostitution, Hehlerei und viele andere Machenschaften Bargeld. Da dieses Geld keinen legalen Ursprung hat, lässt es sich nur schwer in Umlauf bringen. Sie versuchen, es entweder in Sachwerte umzuwandeln, um ein legales Vermögen zu kreieren. Oder aber sie versuchen, es als zusätzliche Einnahmen zum Beispiel in Restaurants zu versteuern und so reinzuwaschen.

Der Immobilienbereich ist dabei besonders interessant, weil sie sehr schnell sehr große Summen in ein Vermögen umwandeln können. Das funktioniert per Barzahlung. Dem soll das Gesetz einen Riegel vorschieben. An dieser Stelle greifen für Sie die gewollte Prävention durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz.

Das müssen Sie zum Thema Geldwäsche beim Immobilienverkauf wissen

Unser Rat: Sollten Sie das Angebot bekommen, Ihre Immobilie gegen Bargeld abzugeben, seien Sie wachsam. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Geldwäschebetrugsversuch. Sie machen sich zudem selbst strafbar und haben eine Meldepflicht.

Der Gesetzgeber hatte bereits vorher hohe Hürden für Barzahlung gesetzt. Nach der Verschärfung der Regeln sind Bargeld, Kryptowährungen, Gold, Platin und Edelsteine als Kaufmittel ausgeschlossen. Der Notar prüft im Rahmen der Abwicklung des Verkaufs, ob entsprechende Zahlungsbestätigungen zum Beispiel der Banken vorliegen.

Was passiert, wenn Sie vor 2023 eine Immobilie gegen Bargeld verkauft haben?

Sollten Sie in der Vergangenheit bereits eine Immobilie gegen Bargeld verkauft haben, unterlag der Verkauf erschwerten Vorgaben. Vor April 2023 galt in diesen Fällen:

  • Es galt eine Meldepflicht von Geldwäscheversuchen.
  • Die Barzahlung musste im Kaufvertrag explizit genannt sein.
  • Sie mussten Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktmöglichkeit und Staatsangehörigkeit des Käufers prüfen und notieren.
  • Sie mussten die Nummer des Passes oder Personalausweises notieren.
  • Sie haben bei Annahme des Geldes eine ordentliche Quittung ausstellen müssen.
  • Sie mussten alle Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.

Sie haben eine Meldepflicht

Es reicht nicht aus, unseriös erscheinende Barangebote auszuschlagen. Sie unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht. Informieren Sie daher bei Verdacht auf Geldwäsche die Behörden. Polizei und Bundeskriminalamt sind erste Ansprechpartner. Sollten Sie dem nicht nachkommen, drohen unter anderem die Tatbestände der Beihilfe zur Geldwäsche und zur Steuerhinterziehung (Grunderwerbsteuer).

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, vermeiden Sie die Annahme von Bargeld und Alternativen wie Kryptowährungen, Gold, Platin oder Edelsteinen. Es ist nicht nur unrealistisch, dass ein Käufer nicht per Überweisung zahlen kann. Es ist auch verboten.

Geschrieben von

Michael Weber

Michael Weber

Seit vielen Jahren schreibt der Online-Redakteur über Immobilienthemen. Dabei legt er Wert auf Fakten, Relevanz für die Zielgruppe und eine möglichst einfache Sprache.

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